VEREIN FüR BETREUUNG UND SELBSTBESTIMMUNG IN NORDFRIESLAND E.V.

Sie helfen anderen. Wir helfen Ihnen.

Wir über uns

Ansprechpartner

Kirsten Eckermann, Claudia Schröder, Patrick Eckert

  • Kostenlose Beratung zur privatrechtlichen Vorsorge (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung)
  • kostenlose Beratung für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte
  • Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer
    Bevollmächtigte und Interessierte

Sprechzeiten

Husum

Robert-Koch-Straße 2 – 4
jeden Mittwoch, 13:00 – 16:00 Uhr
außer am ersten Mittwoch im Monat, um Voranmeldung wird gebeten

Bredstedt

Tondern Treff, Osterstraße 28
Jeden ersten Dienstag im Monat, 09:00 – 11:00 Uhr

Niebüll

Pflegeschule Uhlebüll, Peter-Schmidts-Weg 5
Jeden zweiten Donnerstag im Monat, 9:00 –11:00 Uhr

Tönning

AWO Begegnungsstätte, Neustraße 20
Jeden zweiten Montag im Monat, 10:00 – 12:00 Uhr

Westerland

Sylter Hospizverein, Steinmannstraße 63
Jeden ersten Donnerstag im Monat, 9:30 – 11:30 Uhr

0 48 41 41 75

0 48 41 8 24 64

info@vbs -nf.de

vbsNF

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Rechtliche Betreuung

Unfälle, Krankheit oder Alter können dazu führen, dass eine erwachsene Person wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann. Entgegen der weit verbreiteten Meinung können Ehepartner, Kinder oder nahe Verwandte in einer solchen Situation nicht automatisch für die Betroffene handeln oder sie rechtlich vertreten. Die rechtliche Betreuung ist in diesen Situationen eine Chance, trotz Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und eigene Wünsche und Vorstellungen durchzusetzen. Hierbei setzen sich die Betreuungsvereine und die große Zahl an ehrenamtlichen Betreuern im Kreis Nordfriesland verantwortungsbewusst und umsichtig für ihre Betreuten ein und versuchen tagtäglich die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt zu stellen. Die rechtliche Betreuung ist somit vielleicht auch eine Chance für Sie, Ihr Wissen für andere Menschen einzusetzen und damit hilfebedürftige Menschen zu unterstützen. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie sich gerne für eine persönliche Beratung mit uns in Verbindung setzen. Wir würden uns freuen, Sie bei diesem spannenden und abwechslungsreichen Ehrenamt unterstützen zu dürfen.

Udo Ferdinand Petersen
1. Vorsitzender

„ Was kann rechtliche Betreuung leisten?“

Wir suchen Sie – Ihre Erfahrung reicht für zwei!

Um letztendlich als rechtlicher Betreuer handeln zu können, werden Sie vom Betreuungsgericht als rechtlicher Vertreter für einen hilfsbedürftigen Menschen bestellt.

Von Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit profitiert aber nicht nur der betreute Mensch – auch Sie erfahren soziale Nähe, eine neue und interessante Aufgabe in Ihrem Leben und neue Kontakte zu anderen Betreuerinnen und Betreuern.

Daneben sind Sie im Rahmen Ihrer Betreuertätigkeit über das Land Schleswig Holstein haftpflicht- und unfallversichert. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf eine jährliche Aufwandspauschale.

Wenn Sie…

  • Freude am Umgang mit Menschen haben,
  • Ihre Lebens- und Berufserfahrung sinnvoll für andere einsetzen wollen,
  • keine Angst vor Verantwortung haben,
  • neugierig auf andere Lebensbereiche und neue Aufgaben sind,
  • sich von uns zur ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerin / zum ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer schulen lassen wollen.

Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Die Reform des Betreuungsgesetzes zum 01.01.2023

Als das Betreuungsgesetz 1992 in Kraft trat, galt es als „Jahrhundertreform“ für die Rechte kranker oder behinderter Menschen. Entmündigung und Bevormundung entfielen zu Gunsten von rechtlicher Einzelvertretung und Selbstbestimmung.

Seitdem hat das Betreuungsrecht einige Reformen erfahren. Zeitgleich wurde die selbstbestimmte Vorsorge mittels Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gestärkt. Hinzu kamen andere Gesetze, die die Rechte der Menschen mit Handicap stärkten, wie die UN-Behindertenrechtskonvention oder das Bundesteilhabegesetz.

Wie bei allen diesen Reformen steht auch bei der Änderung des Betreuungsgesetzes zum 01.01.2023 das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe der betreuten Menschen im Vordergrund aller Überlegungen.
Stellte das Betreuungsgesetz bisher das „Wohl“ der betreuten Menschen und das stellvertretende Handeln der rechtlichen Betreuer:innen in den Vordergrund, so stehen nun die Wünsche der betreuten Menschen sowie das Handeln der Betreuer:innen als Unterstützung zur Selbstbestimmung im Mittelpunkt des Gesetzes.

An den Wünschen der betreuten Menschen haben sich alle am Betreuungsverfahren beteiligten Personen, Institutionen und Behörden zu orientieren. Daher wirkt sich die die Reform nicht nur auf die betreuten Menschen und die rechtlichen Betreuer:innen aus, sondern auch Betreuungsgerichte, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine.

Die Betreuungsvereine sollen im Wesentlichen ihr Unterstützungs-, Beratungs- und Fortbildungsangebot für ehrenamtliche Betreuer:innen intensivieren. Dazu treffen sie eine Unterstützungsvereinbarung mit den ehrenamtlich Tätigen, die Fortbildung, Beratung und bei Bedarf auch die Vertretung der Ehrenamtlichen bei Verhinderung betrifft. Die ehrenamtlichen Betreuer:innen ihrerseits müssen zu Beginn ihrer Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes vorlegen (dabei werden sie vom Verein und der Betreuungsbehörde unterstützt) und verpflichten sich zur Teilnahme an Fortbildungsangeboten und Beratung.

Dieses Angebot steht auf Wunsch auch ehrenamtlichen Betreuer:innen zur Verfügung, die die rechtliche Betreuung eines Familienangehörigen übernehmen. Weitere Informationen/Veranstaltungen etc. erhalten sie bei ihrem Betreuungsverein vor Ort.

0 48 41 41 75

0 48 41 8 24 64

info@vbs -nf.de

vbsNF

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Vorsorge

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder auf Grund nachlassender Kräfte im Alter in die Lage kommen, wichtige Dinge seines Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können.

Treffen Sie daher frühzeitig und unabhängig vom Alter Ihre persönliche Vorsorge, z.B. in Form einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. So stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen und Wünsche gewahrt werden.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung können Sie entscheiden, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Bis zu dem Moment behalten Sie freilich das Recht, Ihre Verfügung jederzeit ganz oder in Teilen zu ändern.

Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung können Sie Person, Wünsche und Handlungen des möglichen Betreuers festlegen. Sie richtet sich an das Amtsgericht, welche auf die Einhaltung Ihrer Wünsche achtet.

Ein Beispiel einer Betreuungsverfügung finden Sie hier

Vorsorgevollmacht

Bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie dafür, dass ein Mensch Ihres Vertrauens im Bedarfsfall in Ihrem Sinne handeln kann.

Ein Beispiel einer Vorsorgevollmacht finden Sie hier

0 48 41 41 75

0 48 41 8 24 64

info@vbs -nf.de

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Veranstaltungen

Erste Hilfe bei Schulden

Erste Hilfe bei Schulden

Unterstützung bei der Regulierung von Schulden durch die Schuldnerberatung Susann Pohl & Detlef Kleenlof, Schuldnerberatung Kreis NF 12. September 2024 18:00 Uhr Familienbildungsstätte Husum Woldsenstraße 45 - 47

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Betreuerstammtisch – Für Betreuer*innen

Betreuerstammtisch – Für Betreuer*innen

Die regelmäßigen Betreuerstammtische dienen dem Austausch unter den ehrenamtlichen Betreuern sowie mit den Ansprechpartnern des Betreuungsvereins. Hier können eigene Fälle anonymisiert besprochen werden, wichtige Erfahrungen aus dem Betreueralltag geteilt werden, oder...

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0 48 41 41 75

0 48 41 8 24 64

info@vbs -nf.de

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Kontakt

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder auf Grund nachlassender Kräfte im Alter in die Lage kommen, wichtige Dinge seines Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können.

Treffen Sie daher frühzeitig und unabhängig vom Alter Ihre persönliche Vorsorge, z.B. in Form einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. So stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen und Wünsche gewahrt werden.

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